In der Fassung vom 01.04.2024
von Evers Nachfolger Land- und Forstmakler GmbH (im Folgenden „Evers Nachfolger“)
für die Zusammenarbeit mit Kaufinteressenten für Immobilien
Evers Nachfolger ist als Vermittler für Land- und Forstbesitz tätig. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit mit Verkäufern und Kaufinteressenten bzw. Käufern für Land- und Forstimmobilien. Dabei berät und betreut die Evers Nachfolger ihre Kunden in Form eines Dienstleistungsvertrages mit einer Provisionsabsprache im Erfolgsfall. Evers Nachfolger betreut sowohl den Besitzer bzw. Verkäufer als auch den Kaufinteressenten und Bewerber.
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Mit der Abgabe der Offerte bietet Evers Nachfolger das bezeichnete Objekt und die Dienste als vermittelnder Makler an. Aufgrund dieser Geschäftsbedingungen erfolgen die Leistungen und Angebote des Verkäufers. Diese haben Gültigkeit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mit der Entgegennahme des Angebotes oder der erbrachten Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Jegliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
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Wird dem Kaufinteressenten aufgrund einer Nachfrage eine Offerte zur Verfügung gestellt, verpflichtet sich der Kaufinteressent, diese Information nur für eigene Zwecke zu verwenden und an Dritte weder für gewerbliche noch private Zwecke weiterzuleiten.
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Angebot und Vertragsabschluss: Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind rechtsunwirksam und bedürfen der schriftlichen Form.
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Schadenersatzansprüche, Haftung: Alle Angaben in der Offerte beruhen auf Informationen des Grundstückeigentümers, des Verkäufers oder Dritter. Evers Nachfolger übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich sowie aufgrund der Aussagen des Grundstückseigentümers, des Verkäufers oder Dritter nach besten Wissen und Gewissen von Evers Nachfolger erstellt worden.
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Maklercourtage: Für die Dienstleistungen stellt Evers Nachfolger im Erfolgsfall eine Provision in Rechnung:
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Bei Verkauf von Land- und Forstimmobilien beträgt die Maklercourtage, falls im Angebot nicht anders ausgewiesen, 3,57 % vom Kaufpreis inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Anspruch der Maklercourtage bleibt bestehen, wenn anstelle des von Evers Nachfolger angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt. Evers Nachfolger ist berechtigt, als Doppelmakler tätig zu sein.
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Bei Erbbaurechtsverträgen und Pachtübertragungen beträgt die Maklercourtage, falls im Angebot nicht anders ausgewiesen, 29,75 % einer Jahrespacht inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (25,00 % netto).
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Wurde nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung nach Genehmigung des notariellen Kaufvertrages ohne jeglichen Abzug nach Rechnungslegung durch Evers Nachfolger fällig und sofort zahlbar. Gerät der Käufer bzw. Verkäufer in Verzug, so ist Evers Nachfolger berechtigt, 5 % Zinsen nach dem Diskontüberleitungsgesetz der Deutschen Bundesbank (§ 284/288) zu verlangen.
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Bitte beachten Sie, dass wir gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet sind, bei näherem Interesse an unseren Immobilienangeboten Ihre persönlichen Daten festzuhalten. Des Weiteren ist zu einer gewünschten Besichtigung ein gültiger Lichtbildausweis mitzubringen. Nähere Informationen hierzu können gern über unser Büro erfragt werden.
Ergänzende Hinweise:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Zusammenarbeit mit Verkäufern und Kaufinteressenten für Land- und Forstimmobilien, die auf die Internet-Plattform www.evers-landmakler.de zugreifen, um sich über das dortige Angebot von Evers Nachfolger zu informieren.
Evers Nachfolger behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen.
Es gelten jeweils die aktuellen AGB, wie sie auf der Website www.evers-landmakler.de veröffentlicht sind.
Ist der Kunde Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Gerichtsstand (Göttingen) der Evers Nachfolger Land- und Forstmakler GmbH.
Bovenden, 01. April 2024